Artikel-Schlagworte: „Bedürfnisse“
Qualifizierte Mitarbeiter, die gesund und motiviert sind, entscheiden mit über den Unternehmenserfolg. Gerade vor dem Hintergrund von demographischem Wandel, längerer Lebensarbeitszeit und steigendem Zeit- und Verantwortungsdruck wird das immer deutlicher erkennbar.
Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozeß, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit selbst zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen können. (Ottawa-Charta 1986)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) will gesunde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz unterstützen und vermeidbare gesundheitliche Belastungen abbauen; um dadurch das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Über den Arbeitsschutz hinaus können Sie z.B. mit Gesundheitskursen passgenau für Ihren Betrieb Aktivitäten entwickeln.
… lohnend für die Beschäftigten UND für das Unternehmen!
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Steuervorteile und Zuschüsse von Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nach § 20 SGB V ihren Versicherten in der Regel 80% der Kosten, wenn der Kurs regelmäßig besucht wurde.
Nach dem Jahressteuergesetz 2009 können bis zu 500,00 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr steuerlich geltend gemachet werden – ein Anreiz, um künftig noch mehr Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen.
Die Befreiung gilt für Leistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern. Das können zum Beispiel externe Kurse oder innerbetriebliche Angebote wie Rückenschulungen oder der Raucherentwöhnung sein. Geförderte Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des Sozialgesetzbuches V entsprechen.

