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Ja, das ist tatsächlich eine Chance auch für tabakabhängige Menschen. Denn der Kurs DAS RAUCHFREI PROGRAMM ab 10.November geht zügig mit 2 Sitzungen pro Woche los. Dann kommt der gut vorbereitete Stopp-Tag. Und zur Begleitung in den folgenden rauchfreien Wochen gibt es noch 3 Treffen und eine Beratung per Telefon. Ja es stimmt, ein Abschied steht an – für viele ist die Zigarette wie eine gute Freundin und scheint unverzichtbar! Aber: alles hat seine Zeit. Vielleicht darf die Zeit als Raucherin/ Raucher nun zu Ende gehen. Und was kommt danach? Freier atmen, mehr riechen und schmecken eine bessere Lebensqualität und neue Perspektiven – das wäre doch ein tolles Weihnachtsgeschenk. Jetzt zum Kurs anmelden!
Qualifizierte Mitarbeiter, die gesund und motiviert sind, entscheiden mit über den Unternehmenserfolg. Gerade vor dem Hintergrund von demographischem Wandel, längerer Lebensarbeitszeit und steigendem Zeit- und Verantwortungsdruck wird das immer deutlicher erkennbar.
Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozeß, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit selbst zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen können. (Ottawa-Charta 1986)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) will gesunde Verhaltensweisen am Arbeitsplatz unterstützen und vermeidbare gesundheitliche Belastungen abbauen; um dadurch das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Über den Arbeitsschutz hinaus können Sie z.B. mit Gesundheitskursen passgenau für Ihren Betrieb Aktivitäten entwickeln.
… lohnend für die Beschäftigten UND für das Unternehmen!
| Leistungsangebot im Handlungsfeld Entspannung/ Stressbewältigung Raucherentwöhnung und Rückengesundheit Kurs Autogenes Training / Progressive Muskelentspannung Das Rauchfrei-Programm, für alle die langfristig mit dem Rauchen aufhören wollen moving macht den Rücken fit! Für die bestmögliche Umsetzung in kleinen Gruppen bis 12 Personen |
Steuervorteile und Zuschüsse von Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nach § 20 SGB V ihren Versicherten in der Regel 80% der Kosten, wenn der Kurs regelmäßig besucht wurde.
Nach dem Jahressteuergesetz 2009 können bis zu 500,00 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr steuerlich geltend gemachet werden – ein Anreiz, um künftig noch mehr Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchzuführen.
Die Befreiung gilt für Leistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern. Das können zum Beispiel externe Kurse oder innerbetriebliche Angebote wie Rückenschulungen oder der Raucherentwöhnung sein. Geförderte Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des Sozialgesetzbuches V entsprechen.

